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Inhalt & Ziel
Das öffentliche Personalrecht nähert sich schrittweise dem privaten Arbeitsrecht an. Trotzdem gibt es wichtige Unterschiede. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis kann durch Anstellungsverfügung oder öffentlich-rechtlichen Dienstvertrag zustande kommen und richtet sich nach öffentlich-rechtlichem Personalrecht. Zu berücksichtigen sind die wichtigen Verfahrensgrundsätze des öffentlichen Rechts wie Gleichbehandlungsgebot, Verhältnismässigkeitsprinzip, Legalitätsprinzip, Anspruch auf rechtliches Gehör vor dem Aussprechen von belastenden Verfügungen und abweichende Rechtsmittelverfahren. Die Teilnehmenden werden in praxisbezogenen Kurzreferaten und mit Fallstudien aus dem betrieblichen und gerichtlichen Alltag mit den Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Personalrechts und dem Zusammenspiel zwischen öffentlichem und privatem Arbeitsrecht vertraut gemacht.
Zielgruppen
- Personal- und Führungsverantwortliche
- Vorgesetzte und Teamleiter
- Mitarbeitende bei Berufsverbänden, Gewerkschaften und Beratungsstellen
- Mitglieder von betrieblichen Personalkommissionen
- Mitarbeitende bei Gemeinden und öffentlichen Institutionen
Der Intensivkurs richtet sich insbesondere an Personal- und Führungsverantwortliche von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern bzw. Arbeitgebern, deren Arbeitsverhältnisse öffentlich-rechtlicher Natur sind (z.B. Gemeinden, öffentlich-rechtliche Spitäler, usw.)
Programm
Tag 1
- Rechtsgrundlagen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- Abgrenzung zum privatrechtlichen Arbeitsverhältnis und Zusammenspiel zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsgrundlagen
- Begründung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, Vertragsabschluss und Anstellungsverfügung
- Gleichbehandlungsgebot, Legalitätsprinzip, Verhältnismässigkeitsprinzip, Anspruch auf rechtliches Gehör
- Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insb. Treuepflicht des Arbeitnehmers und Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- Lohn und Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung infolge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Mutterschaft und Krankheit Kind
- Fallstudien und Gerichtsentscheide
Tag 2
- Arbeits- und Ruhezeit im öffentlichen Anstellungsverhältnis
- Ferien und bezahlte Kurzurlaube, unbezahlter Urlaub
- Mitarbeiterbeurteilung, Zielvereinbarung und Bewährungsfrist bei ungenügender Leistung oder ungenügendem Verhalten
- Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und einvernehmliche Konfliktlösung
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Anspruch auf Arbeitszeugnis
- Anspruch auf rechtliches Gehör (vor dem Aussprechen von belastenden Verfügungen) und Rechtsmittelweg
Datum und Kursort
- Rotkreuz Tag 1: Dienstag, 26. Mai 2020, 09.15 – 16.45 Uhr
- Rotkreuz Tag 2: Dienstag, 30. Juni 2020, 09.15 – 16.45 Uhr
- Kursort: Skapas Rechtsberatung AG, Schöngrund 26, 6343 Rotkreuz
Kosten
Fr. 1‘280.- (zzgl. der aktuell gültigen MwSt.) inkl. Kursunterlagen und Verpflegung
Fr. 1‘180.- (zzgl. der aktuell gültigen MwSt.) Frühbucherpreis (bei Buchung bis 31.03.2020)
Melden Sie sich frühzeitig hier an, um vom Frühbucherpreis zu profitieren.
15% Rabatt* ab drei Anmeldungen aus derselben Organisation/Unternehmung bzw. aus demselben Verband.
Informationen & Anmeldung
Weitere Informationen zu unserer Firma und allen geplanten Veranstaltungen erhalten Sie jederzeit auf unserer Webseite www.skapas.ch oder telefonisch unter 044 926 16 76. Ihre Anmeldung nehmen wir gerne per E-Mail an info@skapas.ch oder hier über unsere Webseite entgegen. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Unser Referententeam
- MLaw Marianne Wanner, Geschäftsführerin und Leiterin Rechtsdienst Skapas Rechtsberatung
- Lic. iur. Cathrine Jung, Juristin/Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeits- und Personalrecht
- MLaw Jenna Risi, Juristin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Allgemeine Hinweise (Kursbedingungen)
In der Kursgebühr inkludiert sind die Kursteilnahme, Kursunterlagen, Pausen- und Mittagsverpflegung sowie Wasser während dem Kurs // *Rabatte sind nicht kumulierbar // Bei Abmeldungen nach Erhalt der definitiven Teilnahmebestätigung sind 50%, bei Abmeldungen weniger als zehn Tage vor dem Anlass und bei Fernbleiben 100% der Kurskosten geschuldet // Die Veranstalterin behält sich vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchzuführen.